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   LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05 (https://dejure.org/2006,23000)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.01.2006 - L 3 R 108/05 (https://dejure.org/2006,23000)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Januar 2006 - L 3 R 108/05 (https://dejure.org/2006,23000)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Rentenbescheids als Verwaltungsakt mit Dauerwirkung; Anspruch auf Aufhebung einer Rentenbewilligung ab dem Zeitpunkt des Eintritts einer wesentlichen Änderung; Kürzung einer Versorgung des Verpflichteten aufgrund eines Versorgungsausgleichs; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 24.07.2001 - B 4 RA 94/00 R

    Versorgungsausgleich - Rückausgleich - keine Anwendung der Vierjahresfrist

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05
    Zur Stützung seines Vortrags verwies er auf ein Urteil des Bundessozialgerichts vom 24.07.2001, Az.: B 4 RA 94/00 R.

    Dieser Ausgleichsanspruch ist auf eine einmalige Leistung gerichtet (BSG, Urteil vom 24.04.2001, Az: B 4 RA 94/00 R, in: SozR 3-5795 § 4 Nr. 7).

    Vor diesem Zeitpunkt gab es keinen wegen des Versorgungsausgleichs ("anteilig") nicht erfüllten Anspruch des Klägers, gegen den der "Vierjahreseinwand" überhaupt nur erhoben werden könnte (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2001 a.a.O).

    Es ist eine betragsmäßige Differenz zu ermitteln (vgl. BSG, Urteil vom 24.07.2001, a.a.O), wobei es unerheblich ist, ob der Ausgleichsanspruch rechtlich als einmalige oder als laufende Leistung anzusehen ist.

  • BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 17/77

    Versorgungsausgleich I

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05
    Um verfassungswidrige Härten im Versorgungsausgleich zu vermeiden, gebietet § 4 Abs. 1 VAHRG, der insoweit die Rechtsprechung des BVerfG umsetzt (Urteil vom 28. Februar 1980, BVerfGE 53, 257 = SozR 7610 § 1587 Nr. 1), den Ausgleichsverpflichteten jetzt so zu stellen, als sei eine Rentenkürzung wegen des Versorgungsausgleichs in der Vergangenheit nicht vorgenommen worden.

    Ansonsten verbliebe eine verfassungswidrige Härte (vgl. BVerfG, Urteil vom 28. Februar 1980, aaO).

  • BSG, 14.05.1996 - 4 RA 22/95

    Rückausgleichsberechtigung des Ausgleichsverpflichteten im Versorgungsausgleich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05
    Eine solche "Rückübertragung" erfolgt aber gerade nicht (Urteil des Senats vom 14. Mai 1996, SozR 3-5795 § 4 Nr. 6).

    Es mag dahinstehen, ob die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 15.05.1996 (Az: 4 RA 22/95, in SozR 3-5795 § 4 Nr. 6) der hier vertretenen Rechtsauffassung hinsichtlich der Anwendung des § 48 SGB X für Zeiten vor dem Eintritt der wesentlichen Änderung entgegensteht, denn das BSG hat in dieser Entscheidung ebenfalls die Anwendung der Vierjahresfrist des § 44 Abs. 4 SGB X ausgeschlossen.

  • BSG, 06.11.1985 - 10 RKg 3/84

    Behindertes Kind - Rückwirkende Bewilligung einer Rente - Ablehnung des Antrags

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 30.01.2006 - L 3 R 108/05
    Auch wenn das Bundessozialgericht in Fällen rückwirkender Gewährung einer Sozialleistung, die einen anderen Anspruch zum Wegfall oder Ruhen bringt, den Zeitpunkt der wesentlichen Änderung auf den Zeitpunkt des Leistungsbeginns fingiert (vgl. BSG, Urteil vom 06.11.1985, Az: 10 RKg 3/84; in: SozR 1300 § 48 Nr. 4), ist diese Rechtsprechung auf die hier vorliegende Fallgestaltung nicht übertragbar, denn in den Fällen einer rückwirkenden Bewilligung einer laufenden Leistung bestand der Anspruch auf diese Leistung dem Grunde nach schon vor der wesentlichen Änderung (Zeitpunkt der Bewilligung der Leistung).
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